Visaverfahren

Gemäß dem Gesetz der Republik Aserbaidschan „Über Ausreise, Ankunft und Pässe“ können ausländische Staatsbürger und Staatenlose (Ausländer) mit ihren Pässen durch die Grenzzonen in die Republik Aserbaidschan einreisen, die auf der Grundlage der ihnen ausgestellten Visa bestimmt werden im Einklang mit internationalen Vereinbarungen.Bürger einiger Staaten, die durch zwischenstaatliche Regeln definiert sind, denen die Republik Aserbaidschan angehört, können ohne Visum in die Republik Aserbaidschan einreisen. Für die Beantragung eines Visums sind folgende Unterlagen erforderlich:

  •  1 Bewerbungsformular;
  • 2 Farbfotos (weißer Hintergrund, 3x4)
  • Reisepass von Ausländern oder ein amtliches Dokument, das die Identität eines Staatenlosen bestätigt;
  • Einladungsschreiben, Gutschein für ein Touristenvisum oder ein anderes Dokument, das den Besuch des Touristen bestätigt;
  • Eingang der Zahlung der staatlichen Abgabe.

Ein Visum wird nicht erteilt, wenn der Reisepass eines ausländischen Staatsbürgers oder der Personalausweis eines Staatenlosen weniger als drei Monate abläuft. Touristen, die Aserbaidschan besuchen möchten, können über den folgenden Link ein elektronisches Visum beantragen:

https://evisa.gov.az/az

Weitere Informationen zum Visum

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